Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der BRAINTRUST Marketing Services GmbH
1. Vertrag
Die Leistungen und Services von BRAINTRUST erfolgen nur zu den nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB). BRAINTRUST schließt Verträge und nimmt Angebote, auch zukünftige, nur zu diesen AGB an, auch wenn auf diese AGB nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Mit Abschluss eines Vertrages oder mit
einem Anbot, das der Kunde an BRAINTRUST richtet, gelten die AGB als vom Kunden (auch für zukünftige geschäftliche Beziehungen) angenommen, ergänzend zu den AGB gelten in folgender Reihenfolge die AGB des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich, HGB
und ABGB. Wenn die AGB nicht akzeptiert werden sollen, hat der Kunde die weitere Nutzung der Leistungen und Services von BRAINTRUST sofort zu beenden.
Angebote von BRAINTRUST, insbesondere Werbematerial und Preislisten, wie auch deren Änderungen und Ergänzungen sind in jedem Fall freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet.
Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und mündliche Absprachen mit Angestellten und Vertretern von BRAINTRUST sind für BRAINTRUST erst verbindlich, wenn sie von BRAINTRUST schriftlich bestätigt worden sind. Soweit nicht anderes vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Danach kann der Vertrag schriftlich zu Quartalsende unter Einhaltung einer 1 monatigen Frist gekündigt werden.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung BRAINTRUST für die jeweiligen Leistungen bei der vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse zustande. Im Fall von Abweichungen zwischen dem Auftrag des Kunden und der Auftragsbestätigung von BRAINTRUST gelten Abweichungen vom Kunden als mit der
Annahme der jeweiligen Leistung genehmigt.
Vertragsinhalt sind das Angebot und die Annahme (Auftrag und Auftragsbestätigung), die darin angeführten Leistungen und Services, der daraus resultierende Preis, die von BRAINTRUST kommunizierten Leistungsbeschreibungen in ihrer jeweiligen Fassung, und diese AGB. Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertragsinhaltes
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die anwendbare BRAINTRUST Leistungsbeschreibung in ihrer jeweiligen Fassung wird über
Aufforderung des Kunden von BRAINTRUST diesem jederzeit zugesandt.
Wenn irgendein Teil der AGB ungültig oder nicht vollstreckbar sein sollte, so wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige, vollstreckbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, und die restlichen AGB bleiben gültig.
2. Voraussetzungen
BRAINTRUST kann keine Verantwortung für Inhalte übernehmen, die von dritter Seite publiziert bzw. zur Verfügung gestellt werden. Zur Prüfung solcher Inhalte auf ihre Richtigkeit oder Erlaubtheit ist BRAINTRUST in keinem Fall verpflichtet.
Der Kunde erklärt, die einschlägigen internationalen und österreichischen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, zu beachten und niemanden in seinen Rechten, insbesondere in Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Markenrechten oder sonstigen Rechten auf geistiges Eigentum und aus
gewerblichem Rechtsschutz, zu verletzen und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen. BRAINTRUST behält sich das Recht vor, im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen oder auch ohne Angabe von Gründen Inhalte abzulehnen. Insbesondere hingewiesen wird auf die Bestimmungen des
Strafgesetzbuches zum Schutz der Ehre, sowie die Vorschriften des Pornographiegesetzes und des Verbotsgesetzes.
Der Kunde verpflichtet sich, BRAINTRUST und ihre Mitarbeiter und Vertragspartner bezüglich aller eventuellen Ansprüche, die durch eine Veröffentlichung von ihm beigestellter Inhalte begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für entstandene Nachteile volle Genugtuung (einschließlich entgangenen Gewinns und
Folgeschäden) zu leisten. Der Kunde hat insbesondere die Einschaltkosten einer allfälligen aufgetragenen Gegendarstellung oder sonstiger Veröffentlichungen nach dem MedienG(Veröffentlichungen von Entscheidungen, Mitteilungen von der Einleitung oder Beendigung eines Verfahrens etc.) zu zahlen.
Der von BRAINTRUST vergebene Username identifiziert zusammen mit dem Passwort den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Nutzung des Accounts nur dem Kunden persönlich gestattet.
Besteht der wohlerwogene Verdacht, dass von den Internet-Aktivitäten des Kunden Gefahr für den ordnungsgemäßen Betrieb der Rechner von BRAINTRUST und anderen ausgeht, behält sich BRAINTRUST vor, die sofortige Trennung durchzuführen. Die dabei entstehenden Kosten werden dem Kunden nach den jeweils aktuellen
Stundensätzen von BRAINTRUST in Rechnung gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich weiters, die Verhaltensstandards der Internet-Netiquette einzuhalten und es daher zu unterlassen, das Medium Internet zur Verbreitung belästigender, beängstigender, pornographischer oder sonst wie die Menschenrechte, die Menschenwürde oder Persönlichkeitsrechte verletzender Inhalte zu
verwenden. Ein wiederholter Verstoß berechtigt BRAINTRUST jedenfalls zur Einschränkung des Zuganges oder Kündigung des Vertrages und zur Verrechnung der entstandenen Kosten.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Recht sämtliche eigene Content-Daten, nicht allerdings Programmierdaten, von BRAINTRUST auf CD oder DVD, gegen Verrechnung der gültigen Stundensätze, zur Verfügung gestellt zu bekommen.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungserbringung entspricht der Auftragsbestätigung von BRAINTRUST einschließlich der von BRAINTRUST kommunizierten Leistungsbeschreibungen in ihrer jeweiligen Fassung. Geringfügige Änderungen sowie sonstige Änderungen, die durch technische Weiterentwicklungen bedingt
werden, sind jedenfalls zulässig. Unwesentliche Mängel im Sinn der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 932, 1167 ABGB) berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Leistungsannahme.
BRAINTRUST behält sich in jedem Fall das Recht vor, Änderungen von Terminen und Fristen vorzunehmen, wenn diese aus technischen oder administrativen Gründen notwendig oder zweckmäßig sind.
Für Software, die als Public Domain oder als Shareware klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr oder Haftung übernommen. Die Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen des Urhebers dieser Software sind zu befolgen.
An dem Kunden von BRAINTRUST selbst erstellter Software wird dem Kunden eine Werknutzungsbewilligung eingeräumt, die ihn zur Nutzung dieser Software im vertraglich geregelten Umfang während der Laufzeit des Vertrages berechtigt. Zu Bearbeitungen, Kürzungen, Zusätzen oder sonstigen Änderungen ist der Kunde
mangels der ausdrücklichen Zustimmung von BRAINTRUST nicht berechtigt. Unabhängig davon, ob BRAINTRUST ihre Zustimmung zu Bearbeitungen erteilt hat, gelten BRAINTRUST sämtliche Werknutzungsrechte an solchen Bearbeitungen als übertragen. Die Quellprogramme/Quellcodes für von BRAINTRUST selbst für den
Kunden erstellte Software sowie sämtliche Rechte daran verbleiben in jedem Fall bei BRAINTRUST und werden dem Kunden nicht übermittelt bzw. nicht außerhalb der BRAINTRUST Serverfarm zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Fälle des § 40e UrhG ist dem Kunden jede Dekompilierung der Software untersagt.
4. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains
BRAINTRUST erteilt per Telefon oder eMail grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die NIC.AT oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass die BRAINTRUST hierauf Einfluss hat oder davon Kenntnis erlangt.
Insoweit ist eine Haftung von BRAINTRUST ausgeschlossen.
Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die NIC.AT oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von BRAINTRUST unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde.
Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der BRAINTRUST ausgeschlossen.
Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird BRAINTRUST eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird die BRAINTRUST weitere Domainnamen zur Anmeldung
vom Kunden anfordern.
BRAINTRUST betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der NIC.AT. Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und
Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind die BRAINTRUST und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen. BRAINTRUST führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden sofern erwünscht durch. Der Kunde erhält die Rechte an
dem eingetragenen Namen.
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es BRAINTRUST freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die
Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird BRAINTRUST hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen. Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .net), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
5. WebHosting
In der Regel stehen BRAINTRUST-WebHostingservices 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. BRAINTRUST garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99% per annum. BRAINTRUST übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene
Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung von BRAINTRUST für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine BRAINTRUST-WebHosting produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch BRAINTRUST findet nicht statt. Der Kunde stellt BRAINTRUST von jeglicher
Haftung für den Inhalt der Daten gegenüber Dritten frei.
Der Kunde verpflichtet sich, die für das Internet und den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die geänderten Vorschriften des BGB sowie des Urhebergesetzes. Des Weiteren hat der Kunde zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere ist das
Hinterlegen von erotischen oder pornographischen Inhalten im Rahmen des BRAINTRUST-WebHostings nicht gestattet. BRAINTRUST ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die BRAINTRUST berechtigt,
das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
BRAINTRUST behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies sind insbesondere CGI-Programm-Module, PHP und ASP-Anwendungen, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten
werden. BRAINTRUST behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
BRAINTRUST überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff
auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält BRAINTRUST sich vor,
den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
Sollte BRAINTRUST aus den genannten beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber BRAINTRUST leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, welche BRAINTRUST zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren
Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält BRAINTRUST bezüglich Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
6. Preise und Zahlung
Die von BRAINTRUST genannten Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer ab dem Erfüllungsort, außer es ist gesondert anders angegeben. Allfällige Rechtsgeschäfts- und Vertragsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
Die in Preisliste, Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise basieren unter anderem auf Traffickosten, Stromkosten, Kosten für Hard- und Software, Providergebühren und Personalkosten von BRAINTRUST. Sollten sich diese Kosten oder öffentliche Abgaben oder Steuern oder andere öffentlich auferlegte Kosten nach
Vertragsabschluß wesentlich verändern, so kann der vereinbarte Preis entsprechend erhöht werden; dies allerdings mangels anderer Vereinbarung erst frühestens binnen 2 Monaten ab Vertragsabschluss.
Darüber hinaus werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte nach dem Verbraucherpreisindex 1996 wertgesichert. Ausgangsbasis der Wertsicherung ist die zuletzt vor Abschluss eines Vertrages durch das österreichische Statistische Zentralamt verlautbarte Indexziffer. Eine Indexanpassung vertraglich vereinbarter Entgelte
findet einmal jährlich gemäß der zuletzt vor dem Anpassungsstichtag veröffentlichten Indexziffer statt.
Die Kosten für zusätzliche Leistungen und Services richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von BRAINTRUST. Im Fall der Änderung der Anschaffungskosten von Leistungen und Services ist BRAINTRUST jedenfalls zu einer entsprechenden Anhebung der Entgelte für Leistungen und Services berechtigt, auch wenn
bestimmte Pauschalpreise vereinbart oder von BRAINTRUST bestimmte Preise garantiert wurden.
Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ist eine Anzahlung vereinbart, kann BRAINTRUST binnen drei Bankarbeitstagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn die gewünschte Bankbestätigung oder Gutschrift in Höhe der Anzahlung nicht bei BRAINTRUST eingelangt ist.
Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei sämtlichen Zahlungen kann BRAINTRUST nur die im Rahmen des Angebots angegebenen Zahlungsweisen und - bedingungen akzeptieren. Dem Auftraggeber obliegt es, für einen reibungslosen Ablauf der Zahlung zu sorgen, widrigenfalls er auflaufende Spesen zu tragen hat. BRAINTRUST haftet nicht für missbräuchliche
Verwendung von Kreditkarten.
Bei Zahlungsverzug ist BRAINTRUST berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten (nach Rechtsanwaltstarif sowie nach der Verordnung für Inkassokosten) sowie bankübliche Verzugszinsen
zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist BRAINTRUST bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Verträgen bis zur vollständigen Bezahlung nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist zurückzubehalten. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen
Rückstände, noch für die im Zeitraum der Zurückbehaltung auflaufenden Beträge.
Alle Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Betreibungs- oder Einbringungskosten entstanden, wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Andere Widmungen des Kunden sind unbeachtlich.
Verzugszinsen betragen 15% p.a oder die jeweils höheren Verzugszinsen gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr 2000/35/EG (auch vor Umsetzung dieser Richtlinie in das österreichische Recht).
7. Lieferung, Erfüllungsort und Gefahrübergang
Gerät BRAINTRUST mit einer Lieferung in Verzug, dann hat der Kunde BRAINTRUST schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen zur Erfüllung zu setzen. Liefert BRAINTRUST innerhalb der Nachfrist nicht, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher anderer Vereinbarung im Einzelfall ist der Erfüllungsort für Leistungen und Services von BRAINTRUST und Zahlungen jeweils der Sitz von BRAINTRUST bzw die von BRAINTRUST bekannt gegebene Filiale eines Geldinstitutes. Für von BRAINTRUST vor Ort durchgeführte Services sowie
Mängelbehebungen gilt der Ort der tatsächlichen Leistungserbringung als Erfüllungsort.
Die Gefahr des Transportes oder der Versendung einschließlich der Verspätungsgefahr trägt der Kunde. Dieser hat für allfällige Versicherungen Sorge zu tragen. Mit der Übergabe geht das gesamte Risiko, insbesondere jenes des zufälligen Unterganges und des Transportes, auf den Kunden über.
Sämtliche Kosten, die aus einem Annahmeverzug des Kunden entstehen, sind von diesem zu tragen. Die Fälligkeit von Forderungen der BRAINTRUST wird hiervon nicht berührt.
8. Vertragsbeendigung bei Dauerschuldverhältnissen
Dauerschuldverhältnisse können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden:
- von jeder Partei wenn - innerhalb der vertraglichen Beziehungen der Parteien - ein Vertreter oder Beschäftigter der anderen Partei Verbrechen zu Lasten - des Vermögens oder Beschäftigter der die Vertragsauflösung erklärenden Partei begeht;
- von jeder Partei, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vermögens abgewiesen oder die andere Partei nach den Bestimmungen des Firmenbuchgesetzes gelöscht wird;
- von BRAINTRUST, wenn der Kunde mit Zahlungen im Rückstand ist und für mindestens weitere vierzehn Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung von BRAINTRUST in Rückstand bleibt;
- von BRAINTRUST, wenn der Kunde sein Unternehmen oder Teile des Unternehmens, die gegenständlich für den Vertrag sind, durch Veräußerung oder Umgründung, unabhängig davon, in welcher rechtlichen Form dies erfolgt, auf neue oder bereits bestehende Gesellschaften überträgt, soweit BRAINTRUST nicht im vorhinein ihre Zustimmung erklärt hat;
- von BRAINTRUST, wenn der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages oder der AGB, insbesondere irgendeine der unter dem Punkt Voraussetzungen genannten Pflichten, verstößt;
- von BRAINTRUST, wenn der Kunde gegen irgendeine sonstige Bestimmung des Vertrages verstößt und nach Mahnung durch BRAINTRUST unter ausdrücklicher Androhung der Vertragsauflösung mit der Verletzung fortfährt;
- von BRAINTRUST bei berechtigten Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden, oder der Unterlassung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durch den Kunden,
- von BRAINTRUST bei Verstoß des Kundens gegen die Informationspflicht vor Vertragsabschluß, das heißt das Verschweigen von Umständen, die BRAINTRUST bei Kenntnis vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätten
- von BRAINTRUST, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät und nach Mahnung durch BRAINTRUST unter ausdrücklicher Androhung der Vertragsauflösung über zumindest sieben Tage in Annahmeverzug bleibt;
- von BRAINTRUST, wenn der Kunde im Verhältnis zum von ihm in Anspruch genommenen pauschal verrechneten Netzwerkzugang oder Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist.
Bei nicht von BRAINTRUST verschuldeter, im Einflussbereich des Kunden begründeter vorzeitiger Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer steht BRAINTRUST jedenfalls ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des noch ausständigen Vertragsentgeltes zu. Der Kunde verzichtet auf das Recht der Mäßigung der
Vertragstrafe und hat BRAINTRUST über den Betrag der Vertragsstrafe hinausgehende Schäden einschließlich entgangenen Gewinnes und Folgeschäden zu ersetzen. Im Falle der Vorauszahlung ist BRAINTRUST berechtigt, bereits erhaltenes Entgelt zu behalten.
9. Gewährleistung
BRAINTRUST übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferten Tools allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, oder dass die Software mit allen anderen vom Auftraggeber verwendeten Programmen und Systemkonfigurationen kompatibel ist.
Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Der Kunde hat bei Übernahme der Leistungen und Services diese unverzüglich zu untersuchen und die in die Augen fallenden Mängel sofort und „versteckte“ Mängel unverzüglich nach deren Erkennbarkeit jeweils schriftlich unter genauer Beschreibung bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistungs- oder Schadenersatzpflicht von
BRAINTRUST zu rügen.
Weist der Kunde nach, dass er Leistungen und Services ordnungsgemäß installiert hat, wird BRAINTRUST nach ihrer Wahl entweder die Mängel beseitigen oder anstelle der mangelhaften Leistungen und Services mangelfreie liefern. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Durch die Reparatur oder
die Ersatzlieferung wird der Lauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist nicht verlängert und beginnt auch keine neuerliche Gewährleistungsfrist für die reparierte oder ausgetauschte Leistungen oder Services zu laufen.
BRAINTRUST übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ununterbrochen zugänglich sind, alle Verbindungen hergestellt werden können und alle gespeicherten Daten erhalten bleiben. Bei einem Ausfall der Internet-Dienstleistungen über die Dauer von 24 Stunden hinaus werden keine Gebühren für diese Zeit verrechnet. Für
vorausbezahlte Dienste verlängert sich die Nutzungsdauer um die Dauer des Ausfalls.
Keine Gewähr übernimmt BRAINTRUST weiters für Störungen in nicht von BRAINTRUST betriebenen Netzwerkteilen sowie dem öffentlichen Fernmeldenetz. Tritt der Kunde aus einem nicht von BRAINTRUST zu verantwortenden Grund vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des BRAINTRUST nachweisbar
entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % vom Nettoauftragswert als vereinbart. Der Kunde verzichtet auf das Recht der Mäßigung der Vertragsstrafe.
10. Schadenersatz
BRAINTRUST haftet für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungshilfen, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Für den Entgang von Gewinn aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung, für Nachteile durch dadurch verursachte Betriebsstörungen, für Transportkosten, dem Zusammenhang mit dem Auswechseln der
mangelhaften gegen mangelfreie Leistungen und Services entstehen, für allfällige Deinstallations- und Installationskosten, für Obhut und Schäden an Daten, die sich zur Bearbeitung bei BRAINTRUST befinden, sowie für die vom Abnehmer des Kunden gegen diesen erhobenen Ansprüche wird auch bei grober Fahrlässigkeit keine
Haftung übernommen.
Schadenersatzpflichten von BRAINTRUST gegenüber den Abnehmern ihres Kunden sind im selben Maß ausgeschlossen wie jene gegenüber dem Kunden. Der Kunde von BRAINTRUST ist überdies verpflichtet, allenfalls bestehende Ersatzansprüche seiner Abnehmer in entsprechender Weise zu beschränken.
Die Ersatzpflicht von BRAINTRUST nach dem Produkthaftungsgesetz ist für Sachschäden eines Unternehmens ohne Rücksicht auf Verschulden ausgeschlossen. Haftet BRAINTRUST nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes mit ihrem Abnehmer und/oder dessen Verkehrsnachfolger solidarisch, so ist sie gegen
jeden von ihnen rückgriffsberechtigt, wenn er nicht beweist, dass der haftungsbegründende Produktfehler schon vorhanden war, bevor BRAINTRUST das Produkt in den Verkehr brachte und er nicht gegen die Instruktionspflicht verstoßen hat.
Schadenersatz wegen Verletzung einer vorvertraglichen Warnpflicht kann BRAINTRUST nur dann leisten, wenn der Kunde den Verwendungszweck der von BRAINTRUST zu liefernden Leistungen oder Services vor der Bestellung detailliert schriftlich bekannt gegeben hat. Hat der Kunde dies unterlassen, so verzichtet er auf
alle Schadenersatzansprüche gegenüber BRAINTRUST, die ihren Grund in einer Verletzung der Warnpflicht haben.
Ebenso übernimmt BRAINTRUST keinerlei Haftung für Schäden, die auf unberechtigte Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Die Haftung der BRAINTRUST ist der Höhe nach jedenfalls begrenzt mit dem Preis der vereinbarten Leistung, die mit dem Schadenersatzanspruch im Zusammenhang
steht.
11. Datenschutz
Die Mitarbeiter von BRAINTRUST sind aufgrund des Datenschutzgesetzes zur Geheimhaltung verpflichtet.
BRAINTRUST ist berechtigt, die bekannt gegebenen Stammdaten sowie Verbindungsdaten und Logfiles, soweit für die Abrechnung dienlich, aus technischen Gründen zum Betrieb einer Internetplattform oder zum Schutz der eigenen Rechner erforderlich, zu speichern und zu verwenden.
BRAINTRUST kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese Interessenten zur Verfügung stellen, sofern keine anders lautende schriftliche Erklärung des Auftraggebers vorliegt.
Die Speicherung von Cookies kann vom User nicht deaktiviert werden.
BRAINTRUST erklärt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die erprobt und marktüblich sind und dem Stand der Technik entsprechen, um die Daten vor Eingriffen unberechtigter Dritter zu schützen. Das betrifft ebenfalls den Schutz vor Viren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass hundertprozentiger Schutz derzeit nicht möglich
ist.
12. Abtretung und Factoring
Keine Partei ist ohne Zustimmung der anderen berechtigt, einzelne oder alle Rechte aus einem Vertrag an Dritte abzutreten. Dies gilt jedoch nicht für Factoringverträge, aufgrund derer BRAINTRUST Geldforderungen an Dritte abtritt.
13. Anwendbares Recht , Gerichtsstand
Alle Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis müssen innerhalb von drei Monaten ab ihrem Entstehen schriftlich gegenüber BRAINTRUST bei sonstigem Verfall/sonstiger Verjährung geltend gemacht werden.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich dessen gültigen Zustandekommens und Auflösung wird die ausschließlich Zuständigkeit der für die Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit in Wien berufenen Gerichte vereinbart. BRAINTRUST ist aber darüber
hinaus berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.